Die Verordnungen während der Corona Pandemie werden sich weiter dynamisch ändern.
Wenn Sie die Abholung oder auch die Auslieferung Ihrer Waren oder Dienstleistungen anbieten, müssen Sie darauf achten, daß es stets gemäß der aktuellen behördlichen und rechtlichen Vorgaben erfolgt.
Bei der Abholung soll der Abholbereich am besten abgesperrt sein und der Sicherheitsabstand zu Ihnen und auch die Abstände der Kunden untereinander eingehalten werden. Dazu können Sie den Eingang mit einer Leine absperren, Hinweisschilder anbringen und auf dem Boden vor dem Abholbereich (also draußen) Markierungen für die Mindestabstände anbringen.
Bei Auslieferung können Sie z.B. anbieten, daß bei Barzahlung das Geld vorbereitet im Umschlag mit dem nötigen Sicherheitsabstand übergeben oder z.B. auf der Fußmatte abgelegt wird. Oder Sie lassen sich den Betrag vorab überweisen oder per Paypal senden. Über Paypal kann jeder einfach per E-Mail Geld senden - dafür benötigen Sie keinen Onlineshop.
Um den Verkauf anzukurbeln, haben sich einfache Handzettel bewährt, die Sie in der Umgebung an Privatpersonen oder Firmen verteilen. Insbesondere Restaurants können so regelmäßige Umsätze generieren. So können Sie auch ältere Menschen erreichen, die das Internet nicht nutzen. Wenn Sie keine Zeit zum Verteilen der Handzettel in die Briefkästen haben, können Sie darum natürlich auch die in Ihrer Nähe registrierten Boten bitten. Und die klassische Anzeige in der lokalen Zeitung sollte auch gut Ihre Botschaft transportieren.
Wenn Sie nicht selbst ausliefern, sondern dazu Helfer als Boten engagieren, müssen Sie auf die gesetzlichen Auflagen achten, die sich auch je nach Status des Helfers unterscheiden (Schüler, Student, Nebenjob). Informationen finden Sie z.B. bei der Mini-Job Zentrale: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/node.html